AGB Selbstversorgerhütten
1. Vertragspartner / Volljährigkeit
Jedes volljährige Sektionsmitglied kann für sich als verantwortlichen Hüttenbesucher (= haftenden Vertragspartner) und begleitende Personen Schlafplätze buchen. Der Buchende ist der Verantwortliche und unser Vertragspartner.
2. Kostenbeiträge und Bedingungen
2.1. Kostenbeitragsregelung
Die Kostenbeiträge für die Nutzung der Hütte werden bei der Buchung berechnet. Sie richten sich nach der gewählten Hütte und Saison unabhängig von der Höhe der Belegung. Die Preisangaben sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, pro Hütte und Nacht, soweit nicht anders angegeben. In der Wintersaison müssen für die Ernst-Rieger-Hütte örtliche Müllsäcke für den Restmüll in der Geschäftsstelle erworben werden. Diese wird automatisch bei der Buchung ergänzt. Die Sektion kann bis zu acht Wochen vor dem Saisonwechsel die Nächtigungspreise anpassen. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass dem Vertragspartner die Möglichkeit gegeben wird, die geltende Stornofrist fristgerecht einzuhalten.
Mitglieder der DAV Sektion Lindau
Robert-Ritter-Hütte 45,00€ pro Nacht
Ernst-Rieger-Hütte 60€ pro Nacht (Sommer) / 70€ pro Nacht (Winter)
Karl-Müller-Hütte 120€ pro Nacht
Last-Minute-Buchungen bis 14 Tage vor Belegung: 20% Rabatt auf den Kostenbeitrag der Hütte (nicht Kurtaxe und sonstige Gebühren)
2.2. Hüttenschlüssel / Kaution
Eine Schlüsselkaution muss nicht hinterlegt werden. Die Ausgabe des Hüttenschlüssels erfolgt über eine Schlüsselbox an der Geschäftsstelle, den Code sowie das Fach wird zeitnah vor der Anreise per Email mitgeteilt. Erfolgt eine Rückgabe nicht nach 24h nach Check-Out kann die Geschäftsstelle eine Bearbeitungsgebühr von 10 € verlangen. Bei Verlust des Hüttenschlüssels wird dieser in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt.
2.3 Kurtaxe / Gästetaxe
Für die Aufenthalte auf unseren Selbstversorgerhütten ist die vor Ort geltenden Kur-/Gästetaxe zu entrichten. Diese wird in der Gemeinde für den angemieteten Zeitraum als Gruppe gemeldet.
Ernst Rieger Hütte, St. Gallenkirch: ab 01.11..2025 2,70€
Karl Müller Hütte, Tschagguns: ab 01.11.2025 2,70€
Robert Ritter Hütte, Schellenberg: derzeit keine Taxe
3. Online Hüttenanfrage, Bestätigung, Vertragszeitpunkt
Die Anfrage der Selbstversorgerhütten erfolgt online über unsere Website. Im Verfügbarkeitskalender der Hütten sind freie Termine sichtbar. Sie können derzeit maximal 30 Wochen im Voraus buchen. Der Abschluss der Anfrage durch Sie ist eine Aufforderung an die Sektion zur Abgabe eines verbindlichen Angebots. Erst mit Bestätigung der Buchung durch die Sektion Lindau wird die Buchung verbindlich. Durch eine Online Buchung alleine entsteht kein Anspruch auf Vergabe der Hütte. Alleine die Sektion Lindau entscheidet über die Vergabe. Gibt es zum Beispiel mehrere konkurrierende Anfragen oder Wartelisten, so entscheidet die Sektion nach eigenem Ermessen über die Vergabe. Es besteht keine Anspruch auf einen längeren Aufenthalt als maximal 4 Tage (3 Nächte), es liegt im Ermessen der Sektionen ob einenem längerer Aufenthalt als 4 Tage zugestimmt wird.
4. Gästeinfo, Informationspflicht
Die Sektion stellt für jede Ihrer Selbstversorgerhütten eine Informationsseite (nachfolgend Gästeinfo) für den Aufenthalt bereit. Die Gästeinfo enthält Informationen zu Anreise, Parkmöglichkeiten, ggfs. Einschränkungen in der Anfahrbarkeit, Hüttenregeln, etc. Der Vertragspartner muss die Gästeinfo zur Kenntnis nehmen und an seine Gäste weiterleiten. Den Link zur Gästeinfo erhalten Sie in der Buchungsbestätigung per Mail.
Gästeinfo Ernst Rieger Hütte
Gästeinfo Karl Müller Hütte
Gästeinfo Robert Ritter Hütte
5. Zahlungen und Fälligkeit
Hüttengebühren können ausschließlich per Bankeinzug beglichen werden. Mit der Online Buchung müssen Sie eine Einzugsermächtigung für ein SEPA fähiges Konto erteilen. Die fälligen Hüttengebühren werden 4 Wochen vor Anreise abgebucht. Sie haben für Deckung auf dem Konto zu sorgen. Gebühren für Rücklastschriften gehen zu Ihren Lasten. Sollte die angegebene Bankverbindung nicht korrekt sein, wird der Buchende einmalig benachrichtigt und erhält ein neues Zahlungsziel. Geht die Nächtigungsgebühr bis zu diesem Datum nicht ein, wird die Buchung automatisch storniert. Endabrechnung mit Kurtaxe erfolgt bei Schlüsselrückgabe, fällige Beträge können bar oder per Bankeinzug erfolgen. Rückerstattungen erfolgen per Überweisung an das angegebene Bankkonto. Der Vertragspartner ist verpflichtet die exakte Belegung der Hütte mit der Endabrechnung zu melden. Ist der Vertragspartner während des gebuchten Zeitraums nicht anwesend, muss die Geschäftsstelle vorab informiert werden.
6. Stornierungen, Nichterscheinen, Doppelbuchungen
6.1. Regelungen
Werden Buchungen storniert oder erscheint der Buchende nicht gelten folgende Regelungen:
Bis 28 Tage vor Anreise: 100% kostenlose Stornierung
ab 28 Tage vor Anreise / Nichterscheinen: die vollen Übernachtungsgebühren werden einbehalten
Kostenbeitrag Doppelbuchungen: der Sektion entstehen für jede Buchung Kosten. Daher behält sich die Sektion vor, bei Mitgliedern die identische Buchungen doppelt erfassen einen Unkostenbeitrag von 5€ zu erheben. Falls Du nicht mehr weißt, ob und was Du gebucht hast, frag bitte bei der Geschäftsstelle vorher nach.
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
6.2. Sonstige Regelungen
Eine Erstattung der Nächtigungsgebühr ist nicht möglich bei:
Absage oder Abbruch wegen Schlechtwetter
Minderbelegung
Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Einreisebestimmungen
Erkrankung vor oder während des Hüttenaufenthalts
Quarantäne vor oder während des Hüttenaufenthalts
Ernst-Rieger-Hütte: Die Garfrescha Straße (Zufahrtsstraße) kann ab November bis zum Beginn der Skisaison (Start des Lifts) aufgrund der Beschneiung sowie nach der Skisaison bis Mitte/Ende April, bis zur Freiräumung, nicht befahrbar sein. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig unter https://www.silvretta-montafon.at/de oder bei der Gemeinde. Der Buchende ist verpflichtet sich selbst bei der Gemeinde zu informieren.
7. Haftung für Schäden
Der Vertragspartner (Verantwortlicher für die Buchung) haftet bei verursachten Schäden gesamtschuldnerisch für die angemeldete Gruppe. Defekte Gegenstände müssen bei der Endabrechnung erwähnt werden, die Sektion kann diese in Rechnung stellen.
8. Pflichten des Vertragspartners und seiner Gäste
Unsere Selbstversorgerunterkünfte sind nicht allgemein zugänglich. Sie dienen den Sektionsmitgliedern als Stützpunkt zum Wandern, Bergsteigen und Skifahren und werden durch deren Mitgliedsbeiträge unterhalten. Mitglieder anderer Sektionen sind als Gäste von Sektionsmitgliedern gerne willkommen, jedoch mit einer C-oder eine Neumitgliedschaft. Diese kann unkompliziert auch während des Hüttenaufenthalts online abgeschlossen werden. Mit ihrer Mitgliedschaft in der Sektion Lindau leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Pflege unserer Hütten. Damit bleibt der Unterhalt der Hütten auch künftig gesichert und diejenigen profitieren, die mit ihrem Beitrag dazu beitragen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, Gäste ohne Mitgliedschaft der Sektion Lindau über die Möglichkeit einer Mitgliedschaft zu unterrichten.
Check-In/Check-Out 13:00
Befolgung der ausgehängten Hausordnung
Das Inventar ist pfleglich zu behandeln
Alle Gäste sind ins Hüttenbuch einzutragen
Vorschriftgemäße Beseitigung von Müll und Leergut
Saubere und gesicherte Hinterlassung der Hütte (Feuer aus, Strom/Gas aus, Fenster, Türen, Läden geschlossen)
Unverzügliche Rückgabe des Hüttenschlüssels, der Fahrausweise und Abgabe der Abschlusserklärung und Endabrechnung
Hunde und andere Haustiere sind in unseren Hütten nicht gestattet.
Stand: 01.Dezember 2025