AGB Selbstversorgerhütten
1. Vertragspartner / Volljährigkeit
Jedes volljährige Sektionsmitglied kann für sich als verantwortlichen Hüttenbesucher (= haftenden Vertragspartner) und begleitende Personen Schlafplätze buchen. Der Buchende ist der Verantwortliche und unser Vertragspartner.
2. Schnupperbonus für Nichtmitglieder
Nichtmitgliedern, die sich nach einem Hüttenbesuch sofort für die Mitgliedschaft beim Alpenverein Lindau entscheiden, werden rückwirkend die günstigeren Übernachtungsgebühren für Mitglieder berechnet. Voraussetzung: Die Beitrittserklärung wird bei der Schlüsselrückgabe abgegeben.
3. Gebühren und Bedingungen
Die Gebühren für die Nutzung der Hütte werden bei der Buchung berechnet. Sie richten sich nach der Art der Mitgliedschaft und dem Alter. Die Preisangaben sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, pro Person und Nacht, soweit nicht anders angegeben.
Mitglieder der DAV Sektion Lindau
Erwachsene ab 18 Jahren 12,50€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 15€ pro Nacht
Kinder und Jugendliche ab 4 bis 17 Jahre 6€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 7,50€ pro Nacht
Kinder bis 3 Jahre kostenfrei
Familien Mitgliedschaften – Eltern und Kinder bis 17 Jahre 35€ pro Nacht und Familie, Rieger Wintersaison 40€ pro Nacht und Familie
Mitglieder anderer DAV Sektionen
Erwachsene ab 18 Jahren 17,50€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 20€ pro Nacht
Kinder und Jugendliche ab 4 bis 17 Jahre 9€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 10,50€ pro Nacht
Kinder bis 3 Jahre kostenfrei
Nichtmitglieder
Erwachsene ab 18 Jahren 25€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 27,50€ pro Nacht
Kinder und Jugendliche ab 4 bis 17 Jahre 17,50€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 19€ pro Nacht
Kinder bis 3 Jahre 15€ pro Nacht
Karl-Müller Hütte
Mindestbelegung 4 Personen, bei Belegung bis einschließlich 8 Personen mindestens 70€ pro Nacht und Gruppe
Kaution
Eine Schlüsselkaution muss nicht hinterlegt werden. Die Ausgabe des Hüttenschlüssels erfolgt über eine Schlüsselbox an der Geschäftsstelle, den Code sowie das Fach wird zeitnah vor der Anreise per Email mitgeteilt. Erfolgt eine Rückgabe nicht nach 24 h kann die Geschäftsstelle eine Bearbeitungsgebühr von 10 € errichten. Bei Verlust des Hüttenschlüssels wird dieser in H.v. 50 € in Rechnung gestellt.
Kurtaxe / Gästetaxe
Für die Aufenthalte auf unseren Selbstversorgerhütten ist die vor Ort geltenden Kur-/Gästetaxe zu entrichten. Diese wird nach der Endabrechnung berechnet.
Ernst Rieger Hütte, St. Gallenkirch: ab Winter 23/24 2,50€
Karl Müller Hütte, Tschagguns: ab 1.11.2023 2,45€
Robert Ritter Hütte, Schellenberg: derzeit keine Taxe
4. Online Hüttenanfrage, Bestätigung, Vertragszeitpunkt
Die Anfrage der Selbstversorgerhütten erfolgt online über unsere Website. Im Verfügbarkeitskalender der Hütten sind freie Termine sichtbar. Sie können derzeit maximal 30 Wochen im Voraus buchen. Der Abschluss der Anfrage durch Sie ist eine Aufforderung an die Sektion zur Abgabe eines verbindlichen Angebots. Erst mit Bestätigung der Buchung durch die Sektion Lindau wird die Buchung verbindlich. Durch eine Online Buchung alleine entsteht kein Anspruch auf Vergabe der Hütte. Alleine die Sektion Lindau entscheidet über die Vergabe. Gibt es zum Beispiel mehrere konkurrierende Anfragen oder Wartelisten, so entscheidet die Sektion nach eigenem Ermessen über die Vergabe. Es besteht keine Anspruch auf einen längeren Aufenthalt als maximal 4 Tage (3 Nächte), es liegt im Ermessen der Sektionen ob einenem längerer Aufenthalt als 4 Tage zugestimmt wird.
5. Zahlungen und Fälligkeit
Hüttengebühren können ausschließlich per Bankeinzug beglichen werden. Mit der Online Buchung müssen Sie eine Einzugsermächtigung für ein SEPA fähiges Konto erteilen. Die fälligen Hüttengebühren werden 6-8 Wochen vor Anreise abgebucht. Sie haben für Deckung auf dem Konto zu sorgen. Gebühren für Rücklastschriften gehen zu Ihren Lasten. Die Endabrechnung mit Kurtaxe erfolgt bei Schlüsselrückgabe, fällige Beträge können bar oder per Bankeinzug erfolgen. Rückerstattungen erfolgen per Überweisung an das angegebene Bankkonto. Die Sektion Lindau ist nicht verpflichtet Minderbelegungen der Hütte gegenüber der ursprünglichen Buchung zurückzuerstatten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine höhere Belegung der Hütte spätestens bei der Endabrechnung zu melden. Änderungen der gemeldeten Gäste sind vor Hüttenantritt mitzuteilen. Ist der Vertragspartner während des gebuchten Zeitraums nicht anwesend, muss die Geschäftsstelle vorab informiert werden.
6. Stornierungen & Nichterscheinen
Werden Buchungen storniert oder erscheint der Buchende nicht gelten folgende Regelungen:
Bis 15 Tage vor Anreise: 100% kostenlose Stornierung
14 – 7 Tage vor Anreise: 80 % der Übernachtungsgebühren werden einbehalten
6 Tage oder weniger vor Anreise / Nichterscheinen: die vollen Übernachtungsgebühren werden einbehalten
Eine Erstattung der Nächtigungsgebühr ist nicht möglich bei:
Absage oder Abbruch wegen Schlechtwetter, Minderbelegung, Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Einreisebestimmungen, Erkrankung vor oder während des Hüttenaufenthalts, Quarantäne vor oder während des Hüttenaufenthalts. Ernst-Rieger-Hütte: Die Garfrescha Straße (Zufahrtsstraße) kann ab November bis zum Beginn der Skisaison (Start des Lifts) aufgrund der Beschneiung sowie nach der Skisaison bis Mitte/Ende April, bis zur Freiräumung, nicht befahrbar sein. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig unter https://www.silvretta-montafon.at/de oder in der Gemeinde.
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
7. Haftung für Schäden
Der Vertragspartner (Verantwortlicher für die Buchung) haftet bei verursachten Schäden gesamtschuldnerisch für die angemeldete Gruppe. Defekte Gegenstände müssen bei der Endabrechnung erwähnt werden, die Sektion kann diese in Rechnung stellen.
8. Pflichten des Vertragspartners und seiner Gäste
Unsere Selbstversorgerunterkünfte sind nicht allgemein zugänglich. Sie dienen in erster Linie den Sektionsmitgliedern als Stützpunkt zum Wandern, Bergsteigen und Skifahren und werden durch deren Mitgliedsbeiträge unterhalten. Nichtmitglieder und Mitglieder anderer Sektionen sind als Gäste von Sektionsmitgliedern gerne willkommen.
Befolgung der ausgehängten Hausordnung
Das Inventar ist pfleglich zu behandeln
Alle Gäste sind ins Hüttenbuch einzutragen (polizeiliches Meldebuch)
Vorschriftgemäße Beseitigung von Müll und Leergut
Saubere und gesicherte Hinterlassung der Hütte (Feuer aus, Strom/Gas aus, Fenster, Türen, Läden geschlossen)
Unverzügliche Rückgabe des Hüttenschlüssels, der Fahrausweise und Abgabe der Abschlusserklärung
Hunde und andere Haustiere sind in unseren Hütten nicht gestattet.
Stand: 15. Dezember 2024