AGB Selbstversorgerhütten


1. Vertragspartner / Volljährigkeit

Jedes volljährige Sektionsmitglied kann für sich als verantwortlichen Hüttenbesucher (= haftenden Vertragspartner) und begleitende Personen Schlafplätze buchen. Der Buchende ist der Verantwortliche und unser Vertragspartner.

2. Schnupperbonus für Nichtmitglieder

Nichtmitgliedern, die sich nach einem Hüttenbesuch sofort für die Mitgliedschaft beim Alpenverein Lindau entscheiden, werden rückwirkend die günstigeren Übernachtungsgebühren für Mitglieder berechnet. Voraussetzung: Die Beitrittserklärung wird bei der Schlüsselrückgabe abgegeben.

3. Gebühren und Bedingungen

Die Gebühren für die Nutzung der Hütte werden bei der Buchung berechnet. Sie richten sich nach der Art der Mitgliedschaft und dem Alter. Die Preisangaben sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, pro Person und Nacht, soweit nicht anders angegeben.

Mitglieder der DAV Sektion Lindau

Erwachsene ab 18 Jahren 12,50€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 15€ pro Nacht
Kinder und Jugendliche ab 4 bis 17 Jahre 6€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 7,50€ pro Nacht
Kinder bis 3 Jahre kostenfrei 
Familien Mitgliedschaften – Eltern und Kinder bis 17 Jahre 35€ pro Nacht und Familie, Rieger Wintersaison 40€ pro Nacht und Familie

Mitglieder anderer DAV Sektionen

Erwachsene ab 18 Jahren 17,50€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 20€ pro Nacht
Kinder und Jugendliche ab 4 bis 17 Jahre 9€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 10,50€ pro Nacht
Kinder bis 3 Jahre kostenfrei 

Nichtmitglieder

Erwachsene ab 18 Jahren 25€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 27,50€ pro Nacht
Kinder und Jugendliche ab 4 bis 17 Jahre 17,50€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 19€ pro Nacht
Kinder bis 3 Jahre 15€ pro Nacht

Karl-Müller Hütte

Mindestbelegung 4 Personen, bei Belegung bis einschließlich 8 Personen mindestens 70€ pro Nacht und Gruppe

Kaution

Eine Schlüsselkaution muss nicht hinterlegt werden. Die Ausgabe des Hüttenschlüssels erfolgt über eine Schlüsselbox an der Geschäftsstelle, den Code sowie das Fach wird zeitnah vor der Anreise per Email mitgeteilt. Erfolgt eine Rückgabe nicht nach 24 h kann die Geschäftsstelle eine Bearbeitungsgebühr von 10 € errichten. Bei Verlust des Hüttenschlüssels wird dieser in H.v. 50 € in Rechnung gestellt.

Kurtaxe / Gästetaxe

Für die Aufenthalte auf unseren Selbstversorgerhütten ist die vor Ort geltenden Kur-/Gästetaxe zu entrichten. Diese wird nach der Endabrechnung berechnet.  
Ernst Rieger Hütte, St. Gallenkirch: ab Winter 23/24 2,50€
Karl Müller Hütte, Tschagguns:  ab 1.11.2023 2,45€
Robert Ritter Hütte, Schellenberg: derzeit keine Taxe

4. Online Hüttenanfrage, Bestätigung, Vertragszeitpunkt

Die Anfrage der Selbstversorgerhütten erfolgt online über unsere Website. Im Verfügbarkeitskalender der Hütten sind freie Termine sichtbar. Sie können derzeit maximal 30 Wochen im Voraus buchen. Der Abschluss der Anfrage durch Sie ist eine Aufforderung an die Sektion zur Abgabe eines verbindlichen Angebots. Erst mit Bestätigung der Buchung durch die Sektion Lindau wird die Buchung verbindlich. Durch eine Online Buchung alleine entsteht kein Anspruch auf Vergabe der Hütte. Alleine die Sektion Lindau entscheidet über die Vergabe. Gibt es zum Beispiel mehrere konkurrierende Anfragen oder Wartelisten, so entscheidet die Sektion nach eigenem Ermessen über die Vergabe. Es besteht keine Anspruch auf einen längeren Aufenthalt als maximal 4 Tage (3 Nächte), es liegt im Ermessen der Sektionen ob einenem längerer Aufenthalt als 4 Tage zugestimmt wird.

5. Zahlungen und Fälligkeit

Hüttengebühren können ausschließlich per Bankeinzug beglichen werden. Mit der Online Buchung müssen Sie eine Einzugsermächtigung für ein SEPA fähiges Konto erteilen. Die fälligen Hüttengebühren werden 6-8 Wochen vor Anreise abgebucht. Sie haben für Deckung auf dem Konto zu sorgen. Gebühren für Rücklastschriften gehen zu Ihren Lasten. Die Endabrechnung mit Kurtaxe erfolgt bei Schlüsselrückgabe, fällige Beträge können bar oder per Bankeinzug erfolgen. Rückerstattungen erfolgen per Überweisung an das angegebene Bankkonto. Die Sektion Lindau ist nicht verpflichtet Minderbelegungen der Hütte gegenüber der ursprünglichen Buchung zurückzuerstatten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine höhere Belegung der Hütte oder Änderung der Gäste spätestens bei Endabrechnung zu melden, die Sektion ist berechtigt die Höherbelegung zu berechnen. Sollte der Vertragspartner nicht über den gebuchten Zeitraum anwesend sein, muss eine Information vor Antritt an die Geschäftsstelle erfolgen.

6. Stornierungen & Nichterscheinen

Werden Buchungen storniert oder erscheint der Buchende nicht gelten folgende Regelungen:
Bis 15 Tage vor Anreise: 100% kostenlose Stornierung
14 – 7 Tage vor Anreise: 80 % der Übernachtungsgebühren werden einbehalten
6 Tage oder weniger vor Anreise / Nichterscheinen: die vollen Übernachtungsgebühren werden einbehalten

Eine Erstattung der Nächtigungsgebühr ist nicht möglich bei:
Absage oder Abbruch wegen Schlechtwetter, Minderbelegung, Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Einreisebestimmungen, Ernst Rieger Hütte: Garfrescha Straße (Zufahrtstraße) kann ab November bei entsprechenden Temperaturen wegen Beschneidung nicht mehr befahrbar sein, Erkrankung vor oder während des Hüttenaufenthalts, Quarantäne vor oder während des Hüttenaufenthalts.

Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

7. Haftung für Schäden

Der Vertragspartner (Verantwortlicher für die Buchung) haftet bei verursachten Schäden gesamtschuldnerisch für die angemeldete Gruppe. Defekte Gegenstände müssen bei der Endabrechnung erwähnt werden, die Sektion kann diese in Rechnung stellen.

8. Pflichten des Vertragspartners und seiner Gäste

Unsere Selbstversorgerunterkünfte sind nicht allgemein zugänglich. Sie dienen in erster Linie den Sektionsmitgliedern als Stützpunkt zum Wandern, Bergsteigen und Skifahren und werden durch deren Mitgliedsbeiträge unterhalten. Nichtmitglieder und Mitglieder anderer Sektionen sind als Gäste von Sektionsmitgliedern gerne willkommen.

  • Befolgung der ausgehängten Hausordnung

  • Das Inventar ist pfleglich zu behandeln

  • Alle Gäste sind ins Hüttenbuch einzutragen (polizeiliches Meldebuch)

  • Vorschriftgemäße Beseitigung von Müll und Leergut

  • Saubere und gesicherte Hinterlassung der Hütte (Feuer aus, Strom/Gas aus, Fenster, Türen, Läden geschlossen)

  • Unverzügliche Rückgabe des Hüttenschlüssels, der Fahrausweise und Abgabe der Abschlusserklärung


Stand: 12.März 2024