AGB Selbstversorgerhütten
1. Vertragspartner / Volljährigkeit
Jedes volljährige Sektionsmitglied kann für sich als verantwortlichen Hüttenbesucher (= haftenden Vertragspartner) und begleitende Personen Schlafplätze buchen. Der Buchende ist der Verantwortliche und unser Vertragspartner.
2. Kostenbeiträge und Bedingungen
2.1. Kostenbeitragsregelung bis einschließlich 30.11.2025
Die Kostenbeiträge für die Nutzung der Hütte werden bei der Buchung berechnet. Sie richten sich nach der Art der Mitgliedschaft und dem Alter. Die Preisangaben sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, pro Person und Nacht, soweit nicht anders angegeben.
Mitglieder der DAV Sektion Lindau
Erwachsene ab 18 Jahren 12,50€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 15€ pro Nacht
Kinder und Jugendliche ab 4 bis 17 Jahre 6€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 7,50€ pro Nacht
Kinder bis 3 Jahre kostenfrei
Familien Mitgliedschaften – Eltern und Kinder bis 17 Jahre 35€ pro Nacht und Familie, Rieger Wintersaison 40€ pro Nacht und Familie
Mitglieder anderer DAV Sektionen
Erwachsene ab 18 Jahren 17,50€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 20€ pro Nacht
Kinder und Jugendliche ab 4 bis 17 Jahre 9€ pro Nacht, Rieger Wintersaison 10,50€ pro Nacht
Kinder bis 3 Jahre kostenfrei
Karl-Müller Hütte
Mindestbelegung 4 Personen, bei Belegung bis einschließlich 8 Personen mindestens 70€ pro Nacht und Gruppe
2.2. Kostenbeitragsregelung ab einschließlich 01.12.2025
Die Kostenbeiträge für die Nutzung der Hütte werden bei der Buchung berechnet. Sie richten sich nach der gewählten Hütte und Saison unabhängig von der Höhe der Belegung. Die Preisangaben sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, pro Hütte und Nacht, soweit nicht anders angegeben.
Mitglieder der DAV Sektion Lindau
Robert-Ritter-Hütte 45,00€ pro Nacht
Ernst-Rieger-Hütte 60€ pro Nacht (Sommer) / 70€ pro Nacht (Winter)
Karl-Müller-Hütte 120€ pro Nacht
Last-Minute-Buchungen bis 14 Tage vor Belegung: 20% Rabatt auf den Kostenbeitrag der Hütte (nicht Kurtaxe und sonstige Gebühren)
2.3. Sonstiges
Kaution
Eine Schlüsselkaution muss nicht hinterlegt werden. Die Ausgabe des Hüttenschlüssels erfolgt über eine Schlüsselbox an der Geschäftsstelle, den Code sowie das Fach wird zeitnah vor der Anreise per Email mitgeteilt. Erfolgt eine Rückgabe nicht nach 24 h kann die Geschäftsstelle eine Bearbeitungsgebühr von 10 € errichten. Bei Verlust des Hüttenschlüssels wird dieser in H.v. 50 € in Rechnung gestellt.
Kurtaxe / Gästetaxe
Für die Aufenthalte auf unseren Selbstversorgerhütten ist die vor Ort geltenden Kur-/Gästetaxe zu entrichten. Diese wird nach der Endabrechnung berechnet.
Ernst Rieger Hütte, St. Gallenkirch: bis 31.10.2025 2,60€, danach 2,70€
Karl Müller Hütte, Tschagguns: bis 31.10.2025 2,60€, danach 2,70€
Robert Ritter Hütte, Schellenberg: derzeit keine Taxe
3. Online Hüttenanfrage, Bestätigung, Vertragszeitpunkt
Die Anfrage der Selbstversorgerhütten erfolgt online über unsere Website. Im Verfügbarkeitskalender der Hütten sind freie Termine sichtbar. Sie können derzeit maximal 30 Wochen im Voraus buchen. Der Abschluss der Anfrage durch Sie ist eine Aufforderung an die Sektion zur Abgabe eines verbindlichen Angebots. Erst mit Bestätigung der Buchung durch die Sektion Lindau wird die Buchung verbindlich. Durch eine Online Buchung alleine entsteht kein Anspruch auf Vergabe der Hütte. Alleine die Sektion Lindau entscheidet über die Vergabe. Gibt es zum Beispiel mehrere konkurrierende Anfragen oder Wartelisten, so entscheidet die Sektion nach eigenem Ermessen über die Vergabe. Es besteht keine Anspruch auf einen längeren Aufenthalt als maximal 4 Tage (3 Nächte), es liegt im Ermessen der Sektionen ob einenem längerer Aufenthalt als 4 Tage zugestimmt wird.
4. Zahlungen und Fälligkeit
Hüttengebühren können ausschließlich per Bankeinzug beglichen werden. Mit der Online Buchung müssen Sie eine Einzugsermächtigung für ein SEPA fähiges Konto erteilen. Die fälligen Hüttengebühren werden 6-8 Wochen vor Anreise abgebucht. Sie haben für Deckung auf dem Konto zu sorgen. Gebühren für Rücklastschriften gehen zu Ihren Lasten. Die Endabrechnung mit Kurtaxe erfolgt bei Schlüsselrückgabe, fällige Beträge können bar oder per Bankeinzug erfolgen. Rückerstattungen erfolgen per Überweisung an das angegebene Bankkonto. Die Sektion Lindau ist nicht verpflichtet Minderbelegungen der Hütte gegenüber der ursprünglichen Buchung zurückzuerstatten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine höhere Belegung der Hütte spätestens bei der Endabrechnung zu melden. Änderungen der gemeldeten Gäste sind vor Hüttenantritt mitzuteilen. Ist der Vertragspartner während des gebuchten Zeitraums nicht anwesend, muss die Geschäftsstelle vorab informiert werden.
5. Stornierungen, Nichterscheinen, Doppelbuchungen
5.1. Regelungen bis einschließlich 30.11.2025
Werden Buchungen storniert oder erscheint der Buchende nicht gelten folgende Regelungen:
Bis 15 Tage vor Anreise: 100% kostenlose Stornierung
14 – 7 Tage vor Anreise: 80 % der Übernachtungsgebühren werden einbehalten
6 Tage oder weniger vor Anreise / Nichterscheinen: die vollen Übernachtungsgebühren werden einbehalten
5.2. Regelungen ab einschließlich 01.12.2025
Werden Buchungen storniert oder erscheint der Buchende nicht gelten folgende Regelungen:
Bis 28 Tage vor Anreise: 100% kostenlose Stornierung
ab 28 Tage vor Anreise / Nichterscheinen: die vollen Übernachtungsgebühren werden einbehalten
Kostenbeitrag Doppelbuchungen: der Sektion entstehen für jede Buchung Kosten. Daher behält sich die Sektion vor, bei Mitgliedern die identische Buchungen doppelt erfassen einen Unkostenbeitrag von 5€ zu erheben. Falls Du nicht mehr weißt, ob und was Du gebucht hast, frag bitte bei der Geschäftsstelle vorher nach.
5.3. Sonstige Regelungen
Eine Erstattung der Nächtigungsgebühr ist nicht möglich bei:
Absage oder Abbruch wegen Schlechtwetter, Minderbelegung, Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Einreisebestimmungen, Erkrankung vor oder während des Hüttenaufenthalts, Quarantäne vor oder während des Hüttenaufenthalts. Ernst-Rieger-Hütte: Die Garfrescha Straße (Zufahrtsstraße) kann ab November bis zum Beginn der Skisaison (Start des Lifts) aufgrund der Beschneiung sowie nach der Skisaison bis Mitte/Ende April, bis zur Freiräumung, nicht befahrbar sein. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig unter https://www.silvretta-montafon.at/de oder in der Gemeinde.
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
6. Haftung für Schäden
Der Vertragspartner (Verantwortlicher für die Buchung) haftet bei verursachten Schäden gesamtschuldnerisch für die angemeldete Gruppe. Defekte Gegenstände müssen bei der Endabrechnung erwähnt werden, die Sektion kann diese in Rechnung stellen.
7. Pflichten des Vertragspartners und seiner Gäste
Unsere Selbstversorgerunterkünfte sind nicht allgemein zugänglich. Sie dienen den Sektionsmitgliedern als Stützpunkt zum Wandern, Bergsteigen und Skifahren und werden durch deren Mitgliedsbeiträge unterhalten. Mitglieder anderer Sektionen sind als Gäste von Sektionsmitgliedern gerne willkommen.
Befolgung der ausgehängten Hausordnung
Das Inventar ist pfleglich zu behandeln
Alle Gäste sind ins Hüttenbuch einzutragen (polizeiliches Meldebuch)
Vorschriftgemäße Beseitigung von Müll und Leergut
Saubere und gesicherte Hinterlassung der Hütte (Feuer aus, Strom/Gas aus, Fenster, Türen, Läden geschlossen)
Unverzügliche Rückgabe des Hüttenschlüssels, der Fahrausweise und Abgabe der Abschlusserklärung und Endabrechnung
Hunde und andere Haustiere sind in unseren Hütten nicht gestattet.
Stand: 27. Juli 2025