AGB Touren

Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme an den Veranstaltungen der DAV Sektion Lindau e.V.

 

1. Teilnahmeberechtigung

An Veranstaltungen der Sektion Lindau des Deutschen Alpenvereins e. V. können grundsätzlich nur Alpenvereinsmitglieder der DAV Sektion Lindau teilnehmen. Bei Restplätzen können sich auch Alpenvereinsmitglieder anderer DAV Sektionen anmelden. Alpenvereinsmitglieder in diesem Sinne sind Personen, die in mindestens einer Sektion des Deutschen Alpenvereins e. V. Mitglied sind.

2. Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Verhalten

Die Leistungsfähigkeit des:der Teilnehmers:in muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Die Veranstaltungsleitung kann eine:n Teilnehmer:in im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen (siehe unten), wenn er:sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint.

Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen der Leiter:innen nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen).

Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbstständigen Seilschaften gegangen.

Auf Kinder- und Jugendveranstaltungen des offenen Programms der Sektionen Lindau gilt insbesondere beim Thema Alkohol, Zigaretten und Drogen das Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche, die hiergegen verstoßen, werden unumgänglich und ohne jeglichen Rückerstattungsanspruch von Veranstaltungs- oder Transportkosten auf eigene Kosten bzw. auf Kosten der Eltern nach Hause geschickt.

Wenn der:die Teilnehmer:in ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) hat, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, ist er:sie verpflichtet, die Veranstaltungsleitung vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

Hiermit erkennen die Teilnehmer:innen an, dass sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden können, wenn sie die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Infektionsschutz-Auflagen der Sektionen, bzw. der gesetzlichen Vorgaben in Verbindung mit dem jeweils geltenden Hygienekonzept der Sektionen nicht erfüllen oder zu erfüllen bereit sind.

Aufgrund möglicher Änderung gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnungen können sich die Infektionsschutz-Auflagen kurzfristig ändern. Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, die jeweils aktuellen Teilnahme-Voraussetzungen im Hinblick auf den Infektionsschutz unter alpinprogramm.de vor Veranstaltungsbeginn und die persönliche Möglichkeit deren Einhaltung eigenständig zu überprüfen.

Die Veranstaltungsleiter:innen sind dazu berechtigt, entsprechende Anweisungen zu geben, denen Folge geleistet werden muss. Ist das nicht der Fall, kann das Nichtbefolgen dieser Anweisungen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden.

Wurde ein:e Teilnehmer:in aus o. g. Gründen durch die Veranstaltungsleitung von einer Veranstaltung ausgeschlossen, sind sämtliche durch ihn:sie verschuldete Folgekosten von ihm:ihr zu tragen. Andererseits kann der:die Teilnehmer:in, wenn die Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass der Leistungsanspruch erfüllt wird. Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises.

3. Anmeldung, Bezahlung

Die Anmeldung erfolgt online über die Webseite der Sektion Lindau www.alpenverein-lindau.de.

Voraussetzung für die Annahme der Anmeldung ist, dass Sie sich mit der Abbuchung des jeweiligen aktuell gültigen Veranstaltungspreises einverstanden erklären.

Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Erfolgt die Anreise auf privater Basis mit dem Pkw, wird Ihre Anmeldung bei Knappheit von Mitfahrgelegenheiten vorgezogen, wenn Sie Pkw-Plätze zur Mitnahme anderer Teilnehmer:innen anbieten.

Die Eventualreservierung eines Veranstaltungsplatzes ist nicht möglich!

Mit der Buchung hat der:die Teilnehmer:in eingewilligt, dass zum Zwecke der Kontaktaufnahme untereinander, insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise, Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer*innen und Veranstaltungsleiter*innen der Veranstaltung weitergegeben werden.

4. Bestätigung Ihrer Anmeldung, Warteliste

Wird Ihre Anmeldung angenommen, erhalten Sie von der Sektion in der Regel innerhalb einer Woche eine Teilnahmebestätigung.

Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist grundsätzlich verpflichtend. Eine Vorbesprechung kann online stattfinden. Hierfür nutzen wir DSGVO-konforme Tools wie Teams oder Zoom.

Auf Wunsch werden Sie im Fall einer Überbuchung auf die Warteliste gesetzt. Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung. Die Eintragung in die Warteliste ist zunächst für Sie unverbindlich. Wird ein Platz frei, werden Teilnehmer:innen auf der Warteliste automatisch per E-Mail benachrichtigt und haben dann 24h Zeit den freien Platz zu buchen, bevor er für andere Teilnehmer freigegeben wird. Erst mit der Annahme des Nachrück-Angebots verpflichten Sie sich zur Teilnahme und der Veranstaltungspreis wird nachfolgend eingezogen.

5. Bezahlung der Preise/ggf. Vorauszahlungen

Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Teilnahme- bzw. Kursgebühr.

Führungstouren

Teilnamegebühr pro Tag Stornogebühr pro Tag
Mitglied DAV Lindau 7,50 € 7,50 €
Mitglied Fremdsektion 15,00 € 15,00 €

Gemeinschaftstouren

   
Teilnehmer, Lindau & Fremdsektion 0 € 7,50 €

Ausbildungen

   
Mitglied DAV Lindau 20,00 € 20,00 €
Mitglied Fremdsektion 30,00 € 30,00 €
Theorieabend 5,00 € 5,00 €

Klimabeitrag*

Beitrag pro Tour -
Pro Teilnehmer 2,00 € -
*Wird berechnet für Touren, bei denen die Anfahrt + Rückfahrt nicht klimafreundlich mit ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß durchgeführt wird

Sektionsmitgliedern, die Sozialhilfe empfangen, kann die Teilnahmegebühr auf Antrag zurückerstattet werden. Hierzu sind ein formloser Antrag und ein entsprechender Nachweis an den Vorstand zu richten.

Dazu kommen je nach Veranstaltung Ihre persönlichen Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., die generell individuell vor Ort zu bezahlen sind. Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen werden sowohl Quartier als auch Verpflegung bereits im Vorfeld durch die Sektion gebucht. Es besteht kein Anspruch auf ein Einzelzimmer.

Der Veranstaltungspreis wird mit Bestätigung der Anmeldung in Rechnung gestellt. Zusätzlich sind bei Anmeldung, falls entsprechend ausgewiesen, ggf. weitere Anzahlungen für Quartier und ggf. Anreise (soweit im Leistungsumfang inkludiert) Anfahrt fällig.

Mit der Kursbestätigung akzeptieren Sie, dass die anfallenden Kursgebühren und Kosten ab dem Anmeldeschluss abgebucht werden dürfen. Eine gesonderte Rechnungsstellung bzw. Mitteilung über den Belastungstermin erfolgt nicht.

Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren, Bahnticket, etc.), die von der Sektion als Sicherungsanzahlung im Voraus an Dritte zu leisten sind, können nur zurückerstattet werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte. Falls durch die Abmeldung weitere Kosten (Halbpension, Kosten Dritter, etc.) entstehen, sind diese von zurücktretenden Teilnehmer:innen zu ersetzen.

6. Rücktritt

Ein notwendiger Rücktritt sollte der Sektion in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich gemeldet werden. Hierbei entstehen bei Nichteinhaltung der Fristen die oben aufgeführten Stornokosten.

Beim Rücktritt von Touren bis zum Ablauf der ausgewiesenen Anmeldefrist der Veranstaltung kann kostenfrei storniert werden.

Bei Nichtantreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch Veranstaltungsleiter:innen nach Veranstaltungsbeginn haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.

7. Absage durch die Sektion

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall einer Veranstaltungsleitung ist die veranstaltende Sektion berechtigt, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. In diesen Fällen werden Preis/ggf. Vorauszahlungen vollständig erstattet.

Bei Ausfall des:der Veranstaltungsleiter:in kann die Sektion eine:n Ersatzleiter:in einsetzen. Der Wechsel der Veranstaltungsleiter:innen oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Preis/ggf. Vorauszahlungen.

8. Abbruch der Veranstaltung

Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

9. Vorzeitige Abreise/Ausschluss

Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch die Veranstaltungsleiter:innen nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.

Wird eine Testtour durchgeführt, können die Veranstaltungsleiter:innen Sie aufgrund der Erfahrungen bei der Testtour von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall wird der auf die Testtour entfallende Preis einbehalten und nur der Differenzbetrag erstattet. Wer nicht an der Testtour teilnimmt, kann von der Veranstaltungsleitung von der eigentlichen Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.

10. Haftung und Versicherung

Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe Punkt 11 "Erhöhtes Risiko im Gebirge"). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht für Kinder generell den Erziehungsberechtigten.

11. Erhöhtes Risiko im Gebirge

Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass insbesondere im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z. B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.

Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch die eingesetzten Veranstaltungsleiter:innen nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter:innen sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter:innen, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer:innen oder vergleichbare Leiter im Freien Beruf (z.B. Bergwanderführer IVBV)

Das alpine Restrisiko muss der:die Teilnehmer:in selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, sodass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von allen Teilnehmenden ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem:der Teilnehmer:in deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm:ihr gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.

12. Ausrüstung

Die Mitnahme der vorgegebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

13. An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Eine Ausnahme sind Veranstaltungen, bei denen die An- und Abreise im Preis enthalten ist.

Kostenbeteiligung bei privater An- und Abreise in Fahrgemeinschaften: Die An- und Abreise mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt. In privaten Kfz müssen Mitfahrer:innen in der Regel mit einer Kostenbeteiligung von 0,10 € pro Person und km rechnen. Dieser Satz ist eine Empfehlung. Dazu kommen ggf. die anteiligen Kosten für Maut, Autobahn- oder Parkplatzgebühren. Die gesamt an den:die Fahrer:in entrichteten Kostenbeteiligungen dürfen die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen. Nur so ist gewährleistet, dass die Fahrt ohne Personenbeförderungsschein möglich ist.

14. Quartier

Das Quartier wird für alle Teilnehmer:innen von der Sektion gebucht. Die Übernachtung im gebuchten Quartier ist obligatorisch. Die Preise der Quartiere sind unter Vorbehalt angegeben und können sich bis zum Veranstaltungsbeginn ändern.

Sollten durch die Stornierung/Nichtwahrnehmung/Ausschluss von der Veranstaltung durch Teilnehmer:innen Folgekosten entstehen, sind diese von den Teilnehmer:innen zu tragen. Die von der Sektion schon geleistete Quartiervorauszahlung wird ggf. nicht zurückerstattet.

Aus organisatorischen Gründen kann es in seltenen Fällen zu einer kurzfristigen Quartieränderung kommen, die den Teilnehmer:innen entsprechend kurzfristig mitgeteilt werden kann. Gegebenenfalls geringe Preisänderungen müssen in Kauf genommen werden.

Sollten nach der Veranstaltungsbuchung weitere Quartiervorauszahlungen in Höhe bis zu 40 € für die gebuchte Veranstaltung anfallen, informiert die Sektion darüber, und der:die Teilnehmer:in erklärt sich mit dem Einzug einverstanden.

15. Bildrechte

Der:die Teilnehmer:in erklären sich mit der Verwertung von auf Veranstaltungen des Tourenprogramms erstellten Bildern für Vereinszwecke einverstanden. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Veranstaltung des Tourenprogramms Film- und Fotoaufnahmen für Vereinszwecke gemacht und z. T. veröffentlicht werden.

16. Tourendurchführung

Unsere Touren werden nach Führungstouren, Ausbildung und Gemeinschaftstouren unterschieden.

Bei Gemeinschaftstouren müssen alle Teilnehmer in der Lage sein, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen. Der Organisator fungiert nicht als Leiter der Gruppe.

17. Konditions- und Schwierigkeitsbewertungen

Veranstaltungen werden immer mit Konditions- und Schwierigkeitsbewertung ausgeschrieben. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier:
www.alpenverein-lindau.de/niveau

Stand: 27.08.2022